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| Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweis |
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Motorwagen Wegleitung zum Führerausweis der Kategorie B |
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Anhänger Wegleitung zum Führerausweis der Kategorien BE, CE, C1E, DE, D1E |
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Motorräder bis 125 ccm, maximum 11 kW Wegleitung zum Führerausweis der Kategorie A1 |
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Motorräder |
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Schiffe Wegleitung zum Führerausweis der Schiffskategorien SA und SD |
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| Anmeldung zur Schiffsführerprüfung |
Übersicht Ausweiskategorien
A |
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Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg. |
A1 |
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Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. |
B |
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Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. |
B1 |
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Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg. |
C |
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Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamt¬gewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. |
C1 |
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Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unter¬kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. |
D |
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Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führer¬sitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamt¬gewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. |
D1 |
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Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitz¬plätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. |
BE |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen. |
CE |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. |
C1E |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. |
DE |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. |
D1E |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird. |
F |
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Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. |
G |
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Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge. |
M |
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Motorfahrräder. |
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Auszug aus der Ordnungsbussenliste
Nichtmitführen des Führer- oder Fahrzeugausweises |
je Fr. 20.-- |
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Lernfahrten ohne Anbringen des L-Schildes |
Fr. 20.-- |
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Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts |
1 - 5 km |
Fr. 40.-- |
6 - 10 km |
Fr. 120.-- |
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11 - 15 km |
Fr. 250.-- |
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Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ausserorts |
1 - 5 km |
Fr. 40.-- |
6 - 10 km |
Fr. 100.-- |
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11 - 15 km |
Fr. 160.-- |
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16 - 20 km |
Fr. 240.-- |
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Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit Autobahn |
1 - 5 km |
Fr. 20.-- |
6 - 10 km |
Fr. 60.-- |
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11 - 15 km |
Fr. 120.-- |
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16 - 20 km |
Fr. 180.-- |
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21 - 25 km |
Fr. 260.-- |
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Nichtbeachten des Signals "Allgemeines Fahrverbot" |
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Fr. 100.-- |
Nichtvollständiges Anhalten bei Stopsignalen |
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Fr. 60.-- |
Nichtbeachten eines Lichtsignals |
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Fr. 250.-- |
Befahren eines Busstreifens |
Fr. 60.-- |
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Nichttragen der Sicherheitsgurten |
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Fr. 60.-- |
Missbräuchliche Verwendung von Nebellichtern |
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Fr. 40.-- |
Unterlassen Abgaswartung |
bis 1 Monat |
Fr. 40.-- |
bis 3 Monate |
Fr. 100.-- |
|
bis 6 Monate |
Fr. 200.-- |
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Inverkehrbringen eines Motorfahrzeugs mit einem mangelhaften Reifen |
Fr. 100.-- |
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Benützung der Autobahn ohne gültige Vignette |
Fr. 200.-- |









