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    Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweis
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  Auto
Motorwagen

Wegleitung zum Führerausweis der Kategorie B
Merkblatt Strassenverkehrsamt
   
Anhänger

Wegleitung zum Führerausweis der Kategorien BE, CE, C1E, DE, D1E
Merkblatt Strassenverkehrsamt
     
  Moto
Motorräder bis 125 ccm, maximum 11 kW

Wegleitung zum Führerausweis der Kategorie A1
Merkblatt Strassenverkehrsamt
   
Motorräder

Merkblatt Strassenverkehrsamt Wegleitung zum Führerausweis der Kategorie A
     
  Boot Schiffe
Wegleitung zum Führerausweis der Schiffskategorien SA und SD
Merkblatt Strassenverkehrsamt
   
Anmeldung zur Schiffsführerprüfung
Formular

 

Übersicht Ausweiskategorien

A

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg.

A1

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

B

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

B1

Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg.

C

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamt¬gewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

C1

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unter¬kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

D

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führer¬sitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamt¬gewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

D1

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitz¬plätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.

CE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

C1E

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

DE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

D1E

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird.

     

F

Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.

G

Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.

M

Motorfahrräder.

 

Strassenverkehrsgesetz

Auszug aus der Ordnungsbussenliste

Nichtmitführen des Führer- oder Fahrzeugausweises

je Fr. 20.--

Lernfahrten ohne Anbringen des L-Schildes

 

Fr. 20.--

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts

1 - 5 km

Fr. 40.--

6 - 10 km

Fr. 120.--

11 - 15 km

Fr. 250.--

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ausserorts

1 - 5 km

Fr. 40.--

6 - 10 km

Fr. 100.--

11 - 15 km

Fr. 160.--

16 - 20 km

Fr. 240.--

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit Autobahn

1 - 5 km

Fr. 20.--

6 - 10 km

Fr. 60.--

11 - 15 km

Fr. 120.--

16 - 20 km

Fr. 180.--

21 - 25 km

Fr. 260.--

Nichtbeachten des Signals "Allgemeines Fahrverbot"

 

Fr. 100.--

Nichtvollständiges Anhalten bei Stopsignalen

 

Fr. 60.--

Nichtbeachten eines Lichtsignals

 

Fr. 250.--

Befahren eines Busstreifens

 

Fr. 60.--

Nichttragen der Sicherheitsgurten

 

Fr. 60.--

Missbräuchliche Verwendung von Nebellichtern

 

Fr. 40.--

Unterlassen Abgaswartung

bis 1 Monat

Fr. 40.--

bis 3 Monate

Fr. 100.--

bis 6 Monate

Fr. 200.--

Inverkehrbringen eines Motorfahrzeugs mit einem mangelhaften Reifen

Fr. 100.--

Benützung der Autobahn ohne gültige Vignette

Fr. 200.--

 

Hihi...


 

Promillometer (EXE-Datei, 860 KB)