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A1

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11kW.

A

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

-A

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20kW/kg.