Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11kW.
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20kW/kg.